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Anhang XI des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Zuchtbetrieben und zur Festlegung der Bedingungen für das Inverkehrbringen von Tieren Bescheinigung über die Garantie
Gemäß Artikel 30 der AR vom 27. April 2007 über die Bedingungen für die Zulassung der Betriebe und die Bedingungen für die Vermarktung der Tiere. Dieses Dokument stellt eine Garantie des Verkäufers dar, wenn das verkaufte Tier bestimmte angeborene Anomalien aufweist, die der Verkäufer nicht gemeldet hat, oder wenn das Tier an bestimmten Infektionskrankheiten stirbt. Art. 1. Sobald ein Krankheitssymptom festgestellt wird, konsultiert der Käufer einen Tierarzt und befolgt die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen. Er genießt unter allen Umständen die freie Wahl des Tierarztes. Die Honorare des Arztes und die sonstigen Behandlungskosten werden von ihm getragen, mit Ausnahme des in Artikel 4 letzter Absatz genannten Falles. Art. 2. Angeborene Wird in dem Zeitraum von 10 Tagen, der am Tag nach der Lieferung des Tieres beginnt, eine der im nachstehenden Rahmen aufgeführten Anomalien von einem Tierarzt festgestellt, ohne dass der Verkäufer dies auf dem vorliegenden Dokument angegeben hat, so verpflichtet sich der Verkäufer nach Wahl des Käufers: 1) oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises des Tieres an den Käufer, sofern der Käufer es zurückgibt. ; 2) oder den Käufer in Höhe von 50% des Kaufpreises des Tieres entschädigen, wenn der Käufer beschließt, es zu behalten; 3) oder das Tier durch ein Tier der gleichen Rasse, des gleichen Geschlechts, des gleichen Alters und des gleichen Wertes ersetzen. In diesem Fall muss das als Ersatz veräußerte Tier einer neuen Sicherheit unterliegen, die durch eine neue Bescheinigung abgedeckt wird.. Der Verkäufer kommt dieser Verpflichtung nach Eingang einer schriftlichen Feststellung durch den Tierarztarzt des Käufers nach. Im Falle einer Anfechtung durch den Verkäufer kann der Verkäufer auf eigene Kosten ein Gegengutachten von einem Tierarzt seiner Wahl anfordern. Kann keine Einigung erzielt werden, so können Käufer und Verkäufer einvernehmlich einen dritten Tierarzt benennen, der als letztes Mittel entscheidet. Die daraus resultierenden Honorare werden von beiden Parteien zur Hälfte bezahlt. ATTENTION: Die folgenden Anomalien beim verkauften Tier ankreuzen
Art.3 KrankheitenIm Falle des Todes durch eine der in der nachfolgenden Liste aufgeführten Krankheiten verpflichtet sich der Verkäufer, den Kaufpreis des Tieres gemäß Artikel 4 zurückzuerstatten oder zu ersetzen, sofern ein Tierarzt die Anzeichen innerhalb der nachstehenden Fristen festgestellt hat:
Art.4 Erstattungs - oder Ersatzverfahren bei Tod aufgrund einer der in Art. 3 Vermutet der Tierarzt innerhalb der in Artikel 3 vorgeschriebenen Frist das Vorliegen einer dieser Krankheiten, so bestätigt er dies in einer datierten und unterzeichneten Erklärung, in der die Identität des Tieres (Meldung und Für einen Hund, die Kennnummer) und die Identität des Halters eindeutig anzugeben sind. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Feststellung eine Kopie dieser Erklärung zuzusenden, wobei das Datum des Poststempels gilt. Um in den Genuss der Garantie für den Tod oder die Euthanasie des Tieres zu kommen, der durch eine der in Artikel 3 genannten Krankheiten verursacht wurde, muss der Käufer dies von einem der folgenden Laboratorien bestätigen lassen: Faculteit Diergeneeskunde-Universiteit - Gent, Fakultät für Veterinärmedizin- Universität Lüttich, CERVA - Uccle oder eines der Provinziallabors für Tierkrankheiten-Screening oder eine europäische Universitätsfakultät. Im Obduktionsbericht wird die Identifizierung des Tieres eindeutig angegeben (Meldung und für einen Hund die Identifikationsnummer). Sind die oben genannten Verpflichtungen in Bezug auf die Erklärung des Tierarztes und die Bestätigung der Diagnose erfüllt, so verpflichtet sich der Verkäufer nach der Wahl des Käufers
Entscheidet sich der Käufer für den Ersatz des Tieres und hat der Verkäufer innerhalb von acht Monaten kein gleichgeschlechtliches, gleichgeschlechtliches Tier vom gleichen Alter und gleichem Wert zur Verfügung gestellt, so wird der Kaufpreis in voller Höhe zurückerstattet. Außerdem verpflichtet sich der Verkäufer, sofern das oben genannte Verfahren eingehalten wurde, auch die Kosten für Tierärzte und Pharmazie zu erstatten, und zwar gegen Vorlage von Nachweisen in Höhe von höchstens 30% des Kaufpreises des Tieres.
Art. 5 Wiederverkauf an dritte PersonDer Käufer verliert seine Ansprüche auf die in Artikel 2 und Artikel 3 genannten Garantien, wenn er das Tier an eine dritte Person weiterverkauft.
Art. 6 GerichtFür Streitfälle sind nur die belgischen Gerichte zuständig. Diese Bescheinigung berührt nicht andere Rechtsbehelfe, insbesondere nach Artikel 1641 ff. des Zivilgesetzbuches. Dokumente im Anhang:
Im Falle eines Erwerbs eines Hundes erteilte der Verkäufer dem Käufer schriftliche Anweisungen zur Hundeausbildung, und die Parteien überprüften gemeinsam die Liste der Fragen, die vor dem Kauf eines Hundes gestellt werden sollten. |
